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Glossar der Immobilienverwaltung

Modernisierungsumlage

Mieterhöhung nach einer Modernisierung: jährlich bis zu 8 % der umlagefähigen Kosten, begrenzt auf 3 €/m² (bei Mieten unter 7 €/m² auf 2 €/m²) innerhalb von sechs Jahren.

Modernisierungsumlage in der Praxis

Nach einer Modernisierung, etwa einer Dämmung oder neuen Fenstern, darf der Vermieter die jährliche Miete um bis zu 8 % der dafür aufgewendeten Kosten erhöhen. Kosten für reine Instandhaltung und Fördermittel werden vorher abgezogen.

Die Erhöhung ist gedeckelt: innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 € je Quadratmeter Wohnfläche und Monat, bei einer Miete unter 7 €/m² um höchstens 2 €/m². Die Modernisierung ist spätestens drei Monate vorher anzukündigen; die erhöhte Miete gilt ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung.

Beispiel

30.000,00 € Modernisierung für eine Wohnung mit 60 m² und 600,00 € Miete: 8 % sind 2.400,00 € im Jahr, also 200,00 € im Monat. Die Kappung erlaubt 3 € × 60 m² = 180,00 €, mehr geht nicht.

Modernisierungsumlage in immoflow

Im Modernisierungsprojekt schätzt immoflow die Erhöhung je Einheit mit Kappung und bereitet sie in den Mietanpassungen vor. Der Investitionsrechner nimmt die Umlage als eines von mehreren Mietszenarien und zeigt, ob sich die Modernisierung damit rechnet.

Der Begriff gehört zum Modul Mietverhältnisse: Verträge, Kautionen, Mietanpassungen und Übergaben sauber dokumentiert – vom Einzug bis zur Kündigung.

Quellen

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